Bei KG-Rezepten übernehmen die Krankenkassen eine Behandlungszeit von 15 Minuten, während für KG-ZNS-Rezepte 25 Minuten bezahlt werden.

Um eine hohe Behandlungsqualität sicherzustellen, haben wir die Behandlungszeiten für alle Patienten – unabhängig von der Art der Versicherung auf

  • 25-30 Minuten bei einer Einheit festgelegt.

  • Bei Doppeleinheiten beträgt die Behandlungszeit 50-60 Minuten.

In dieser Zeit müssen wir neben der eigentlichen Therapie auch die Terminabsprachen, Dokumentation sowie das An- und Ausziehen der Patienten einplanen.

Wir setzen alles daran, die Abläufe so effizient wie möglich zu gestalten, um sicherzustellen, dass die maximale Zeit der Behandlung zur Verfügung steht.

Therapiezeit

FAQ

Preise

Die Preisgestaltung und Abrechnung der physiotherapeutischen Leistungen in unserer Praxis erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Für gesetzlich Versicherte richtet sich die Abrechnung nach der Vergütungsvereinbarung gemäß § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie. Diese Vereinbarung regelt, welche Leistungen von den Krankenkassen übernommen werden und unter welchen Bedingungen eine Erstattung erfolgt.

Für privatversicherte Patienten gelten ebenfalls die Regelungen des § 125 SGB V. Allerdings gibt es bei Privatversicherten keine gesetzlichen Vorgaben zur Gebührenberechnung. In solchen Fällen orientiert sich unsere Praxis an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Diese Übersicht enthält übliche Heilmittelpreise in Deutschland, die zwischen dem 1,4- bis 2,3-fachen der gesetzlichen Kassenpreise liegen. In unserer Praxis berechnen wir den aktuellen Preis für KG-ZNS-Kinder mit 75,00 € pro Einheit. Dieser Betrag ergibt sich aus dem aktuellen Krankenkassensatz von 55,19 € für 30 Minuten, multipliziert mit dem Faktor 1,36.

Da wir eine soziale Finanzierung anstreben und viele Familien und Kinder langfristig betreuen werden, wenden wir bewusst nur den Faktor 1,36 an, anstatt den maximal erlaubten 2,3-fachen Satz zu berechnen.

Weitere Informationen zur Preisgestaltung und bei Problemen mit der Erstattung durch private Krankenkassen können auf dieser Website entnommen werden: www.privatpreise.de.

Ausfallgebühren

Bei zu kurzfristigen oder nicht abgesagten Terminen von Patienten der gesetzlichen Krankenkassen möchten wir Sie darauf hinweisen, dass diese privat in Rechnung gestellt werden müssen, da die Krankenkassen die Kosten für ausgefallene Termine nicht übernehmen.

Dies gilt für Termine, die nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt wurden, entweder direkt bei uns oder telefonisch (per Anruf oder Nachricht auf dem Anrufbeantworter). Wenn Sie eine Nachricht hinterlassen haben, erhalten wir diese, und ein Rückruf zur Bestätigung ist nicht erforderlich.

Auch im Krankheitsfall können die Krankenkassen die Kosten für ausgefallene Behandlungen leider nicht übernehmen.

Sollten Sie kurzfristig absagen, versuchen wir, den Termin anderweitig zu vergeben, zum Beispiel an Patienten, die auf einen freien Termin warten. Wenn dies gelingt, entfällt die Ausfallgebühr für Sie. Wenn wir den Termin jedoch nicht neu vergeben können, wird der entsprechende Betrag (Krankenkassensatz) Ihnen in Rechnung gestellt.

Da Physiotherapie nur für tatsächlich durchgeführte Behandlungen bezahlt wird, können wir freigewordene Zeiten, zum Beispiel für Berichte oder organisatorische Aufgaben, nicht abrechnen. Eine entsprechende Regelung durch die Krankenkassen ist nicht vorgesehen.